Die Parteien streiten über die Höhe einer Ausgleichszulage.
Die Klägerin war bei der Beklagten zunächst im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Berlin als chemisch-biologische Assistentin tätig. Auf das Arbeitsverhältnis der Parteien finden kraft einzelvertraglicher Inbezugnahme der
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