LAG München - Urteil vom 28.11.1995
6 Sa 464/94
Normen:
RTV für die gewerblichen Arbeitnehmer der bayrischen Ziegelindustrie vom 09.04.1990 § 18 Abs. 3 ; TVG § 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Regensburg, vom 02.03.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 4109/93

Tarifvertrag: Auslegung - anteilige Jahressonderzahlung; Kündigungsrechtsstreit: Wiederaufleben von Kündigungsgründen nach Auflösungsvergleich

LAG München, Urteil vom 28.11.1995 - Aktenzeichen 6 Sa 464/94

DRsp Nr. 2002/15085

Tarifvertrag: Auslegung - anteilige Jahressonderzahlung; Kündigungsrechtsstreit: Wiederaufleben von Kündigungsgründen nach Auflösungsvergleich

1. Hat ein Arbeitnehmer vor dem Ausscheiden länger als zwei Beschäftigungsjahre ununterbrochen dem Betrieb angehört, besteht ein Anspruch auf anteilige Jahressonderzahlung gem. § 18 Abs. 3 Nr. 1a RTV für die gewerblichen Arbeitnehmer der bayrischen Ziegelindustrie vom 09.04.1990 auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis während des laufenden Jahres endet. 2. Der Arbeitgeber kann im Rechtsstreit um die Jahressonderzahlung jedenfalls dann Kündigungsgründe nicht mehr einbringen, wenn der Kündigungsrechtsstreit durch einen zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses führenden Vergleich beendet wurde.

Normenkette:

RTV für die gewerblichen Arbeitnehmer der bayrischen Ziegelindustrie vom 09.04.1990 § 18 Abs. 3 ; TVG § 1 ;