ArbG Berlin, vom 19.06.1990 - Vorinstanzaktenzeichen 35 Ca 166/90
Tarifvertrag: Nachwirkung und Wiederaufleben früherer vertraglicher Vereinbarungen
LAG Berlin, Urteil vom 19.10.1990 - Aktenzeichen 6 Sa 64/90
DRsp Nr. 2002/8183
Tarifvertrag: Nachwirkung und Wiederaufleben früherer vertraglicher Vereinbarungen
Es erscheint mehr als zweifelhaft, bei Beendigung der zwingenden Wirkung eines Tarifvertrags eine frühere vertragliche Vereinbarung von selbst wieder aufleben zu lassen und damit die Nachwirkung des Tarifvertrags zu verhindern (dahin tendierend jedoch BAG - NZA 1990, 351 - DRsp-ROM Nr. 2001/5198 - zu IV 3 der Gründe).