LAG Berlin - Urteil vom 04.06.1996
5 Sa 136/95
Normen:
BAT-O § 12 ;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 14.09.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 90 Ca 22721/95

Tarifvertrag: Tarifgeltung bei Versetzung außerhalb des Geltungsbereichs des BAT-O

LAG Berlin, Urteil vom 04.06.1996 - Aktenzeichen 5 Sa 136/95

DRsp Nr. 2001/14244

Tarifvertrag: Tarifgeltung bei Versetzung außerhalb des Geltungsbereichs des BAT-O

1. Keine vertragliche Einschränkung des Versetzungsrechts des Arbeitgebers nach § 12 Abs. 1 BAT-O bei arbeitsvertraglicher Vereinbarung des Einsatzes einer Lehrkraft in einer Berliner Schule im Bereich eines bestimmten Bezirksamts im Geltungsbereich des BAT-O.2. Keine Änderung des Vertragsinhalts bei Einsatz im Westteil der Stadt Berlin.

Normenkette:

BAT-O § 12 ;

Tatbestand:

Die Klägerin begehrt die Feststellung, dass das beklagte Land nicht berechtigt ist, sie ohne ihre Zustimmung an eine Berliner Schule, die außerhalb des Geltungsbereichs des BAT-O gelegen ist, einzusetzen.

Die Klägerin steht auf der Grundlage des Arbeitsvertrages vom 29. Oktober 1992 (Bl. 71/72 d.A.) als Lehrkraft im Angestelltenverhältnis in den Diensten des beklagten Landes; gemäß dem vom Bezirks ... von Berlin verwandten Vordruck für die Anstellung von Lehrkräften war die Klägerin als solche an einer Schule im Bereich des Bezirksamtes ... tätig. Gemäß § 5 des Arbeitsvertrages bestimmt sich das Arbeitsverhältnis nach den Bestimmungen des BAT-O. Nachdem die Klägerin zunächst an der ...-Grundschule tätig war, wurde sie auf ihren Wunsch hin wegen eines Personalüberhangs mit Wirkung vom 1. August 1993 an die ...-Grundschule umgesetzt.