Die Klägerin begehrt die Feststellung, dass das beklagte Land nicht berechtigt ist, sie ohne ihre Zustimmung an eine Berliner Schule, die außerhalb des Geltungsbereichs des
Die Klägerin steht auf der Grundlage des Arbeitsvertrages vom 29. Oktober 1992 (Bl. 71/72 d.A.) als Lehrkraft im Angestelltenverhältnis in den Diensten des beklagten Landes; gemäß dem vom Bezirks ... von Berlin verwandten Vordruck für die Anstellung von Lehrkräften war die Klägerin als solche an einer Schule im Bereich des Bezirksamtes ... tätig. Gemäß §
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|