1. Die Revisionen der Klägerinnen zu 1), 2), 3) und 5) gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 27. November 2007 -
2. Von den Kosten des Revisionsverfahrens haben die Klägerin zu 1) 34,4 %, die Klägerin zu 2) 7,8 %, die Klägerin zu 3) 1,9 %, die Klägerin zu 4) 3,0 % und die Klägerin zu 5) 52,9 % zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über die Verpflichtung der Beklagten, für die an Samstagen geleistete Arbeit tarifliche Zuschläge zu zahlen.
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