LAG Berlin, vom 23.11.1954 - Vorinstanzaktenzeichen 5 LA 507/54
Tarifvertragsrecht: Auslegung tariflicher Normen
BAG, Urteil vom 09.10.1956 - Aktenzeichen 3 AZR 643/54
DRsp Nr. 2007/22989
Tarifvertragsrecht: Auslegung tariflicher Normen
»Einer tariflichen Norm muß ebenso wie einer Gesetzesvorschrift ein vom Wortlaut abweichender Inhalt gegeben werden, wenn sich ihre tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen nachträglich ändern und ihr Sinn und ihr Zweck eine vom Wortlaut abweichende Auslegung erfordern.«