BAG - Urteil vom 07.06.1990
6 AZR 423/88
Normen:
TV (Tarifvertrag über Zulagen an Angestellte (VkA) vom 17. Mai 1982) §§ 2, 3; BAT (VkA) Bem. Nr. 2 (zu allen Vergütungsgruppen);
Vorinstanzen:
I. Arbeitsgericht Oberhausen - Urteil vom 8.12.1987 - 4 (1) Ca 1732/87 -,
LAG Düsseldorf, vom 05.05.1988 - Vorinstanzaktenzeichen 13 Sa 73/88

Technikerzulage - Einstellung der rechtsgrundlosen Zahlung

BAG, Urteil vom 07.06.1990 - Aktenzeichen 6 AZR 423/88

DRsp Nr. 2000/1152

Technikerzulage - Einstellung der rechtsgrundlosen Zahlung

»1. Stellt ein Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes die Zahlung einer Technikerzulage nach § 3 des Tarifvertrages über Zulagen für Angestellte (VkA) vom 17. Mai 1982 nach jahrelanger Leistung ein, so handelt es sich nicht um einen Widerruf, dessen Berechtigung der Arbeitgeber darlegen muß. Vielmehr obliegt es dem Arbeitnehmer, die Voraussetzungen der tarifvertraglichen Anspruchsgrundlagen darzulegen. 2. Teilt ein Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes einem Arbeitnehmer aus Anlaß der Höhergruppierung schriftlich die Zusammensetzung seiner künftigen Dienstbezüge mit und enthält die Aufstellung eine Technikerzulage, so stellt das Schreiben kein selbständiges Angebot auf Änderung des Arbeitsvertrages zugunsten des Arbeitnehmers dar (Senatsurteil vom 18. August 1988 - 6 AZR 361/86 - BAGE 59, 224 = AP Nr. 3 zu §§ 22, 23 BAT Zulagen).«

Normenkette:

TV (Tarifvertrag über Zulagen an Angestellte (VkA) vom 17. Mai 1982) §§ 2, 3; BAT (VkA) Bem. Nr. 2 (zu allen Vergütungsgruppen);

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die weitere Zahlung der tariflichen Technikerzulage.