LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 06.02.2013
12 Sa 801/10
Normen:
BGB § 613a;
Vorinstanzen:
ArbG Offenbach, vom 29.04.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 525/09

Teil-Betriebsübergang - Übergang des Arbeitsverhältnisses

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 06.02.2013 - Aktenzeichen 12 Sa 801/10

DRsp Nr. 2013/17129

Teil-Betriebsübergang - Übergang des Arbeitsverhältnisses

Auch beim Erwerb eines Betriebsteils ist es erforderlich, dass die wirtschaftliche Einheit ihre Identität bewahrt. Betriebsteile sind Teileinheiten des Betriebs. Es muss sich um eine selbständige, abtrennbare organisatorische Einheit handeln, die innerhalb des betrieblichen Gesamtzwecks einen Teilzweck erfüllt. Im Teilbetrieb müssen nicht andersartige Zwecke als im übrigen Betrieb verfolgt werden.

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Offenbach am Main vom 29. April 2010 - 3 Ca 525/09 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 613a;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob das Arbeitsverhältnis der Klägerin im Wege eines Betriebsübergangs auf die Beklagte (spätere Schuldnerin) übergegangen ist und die Klägerin ihr gegenüber Vergütungsansprüche geltend machen konnte.