Die Rechtsbeschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 5. April 2016 - 6 TaBV 19/15 - wird zurückgewiesen.
Von Rechts wegen!
A. Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit einer Betriebsratswahl.
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