LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 03.04.2018
12 Sa 660/16
Normen:
VTV Bau;
Vorinstanzen:
ArbG Wiesbaden, vom 21.04.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 886/15

Teilnahme eine Spanndecken in Räumen anbringenden Unternehmens am Sozialkassenverfahren im Baugewerbe.

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 03.04.2018 - Aktenzeichen 12 Sa 660/16

DRsp Nr. 2018/9249

Teilnahme eine Spanndecken in Räumen anbringenden Unternehmens am Sozialkassenverfahren im Baugewerbe.

Das Aufhängen sogenannter Spanndecken in Räumen stellt kein bauliche Leistung i.S.v. § 1 Abs. 2 VTV-Bau dar, da die Spanndecke bautechnisch funktionslos ist und ausschließlich der Verschönerung dient.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 21. April 2016 - 9 Ca 886/15 - unter Zurückweisung der Berufung des Klägers abgeändert und die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

VTV Bau;

Tatbestand

Die Parteien streiten um Zahlungsverpflichtungen nach den Sozialkassentarifverträgen des Baugewerbes für die Beitragsmonate von Juni 2012 bis Dezember 2014.

Der Kläger ist eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien in der Rechtsform eines Vereins mit eigener Rechtspersönlichkeit kraft staatlicher Verleihung. Er ist tarifvertraglich zum Einzug der Beiträge zu den Sozialkassen des Baugewerbes verpflichtet.