LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 16.11.2018
10 Sa 931/18 SK
Normen:
SokaSiG § 7; VTV-Bau § 1 Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Wiesbaden, vom 07.06.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 457/17

Teilnahme einer bauliche Leistungen für einen Grundstückseigentümer erbringenden GmbH, deren Gesellschafter der Grundstückseigentümer ist, am Sozialkassenverfahren im Baugewerbe

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 16.11.2018 - Aktenzeichen 10 Sa 931/18 SK

DRsp Nr. 2019/5824

Teilnahme einer bauliche Leistungen für einen Grundstückseigentümer erbringenden GmbH, deren Gesellschafter der Grundstückseigentümer ist, am Sozialkassenverfahren im Baugewerbe

Orientierungssätze: Das Vorliegen eines Gewerbebetriebs ist fraglich, wenn der Eigentümer mit den baulichen Maßnahmen lediglich sein eigenes Wohneigentum instand setzt. In einem solchen Fall werden bauliche Maßnahmen ggf. nur im Rahmen einer Kapitalanlage erbracht. Dies kann aber nicht angenommen werden, wenn die baulichen Arbeiten durch eine GmbH erbracht werden und der Wohneigentümer lediglich Gesellschafter dieser GmbH ist.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 7. Juni 2018 - 1 Ca 457/17 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

SokaSiG § 7; VTV-Bau § 1 Abs. 2;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Frage, ob die Beklagte verpflichtet ist, Beiträge zum Sozialkassenverfahren der deutschen Bauwirtschaft zu zahlen.