LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 18.07.2017
12 Sa 1014/16
Normen:
SokaSiG § 7;
Vorinstanzen:
ArbG Wiesbaden, vom 23.03.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 267/15

Teilnahme eines Abbruchunternehmens am Sozialkassenverfahren in der Bauwirtschaft

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 18.07.2017 - Aktenzeichen 12 Sa 1014/16

DRsp Nr. 2017/16281

Teilnahme eines Abbruchunternehmens am Sozialkassenverfahren in der Bauwirtschaft

Orientierungssätze: Erfolglose Berufung gegen die ausgeurteilte Verpflichtung, Sozialkassenbeiträge für verschiedene Monate im Zeitraum 2010 und 2011 zu zahlen. Im Berufungsverfahren wurden nur noch Einwände gegen die Verfassungsmäßigkeit des SokaSiG vorgebracht. Hiesige Bezugnahme auf die Entscheidungen der 10. Kammer (10 Sa 907/16 vom 02. Juni 2017 und 10 Ta 524/16).

§ 7 SokaSiG ist trotz der darin geregelten Rückwirkung verfassungsgemäß.

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 23. März 2016 - 3 Ca 267/15 - wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

SokaSiG § 7;

Tatbestand

Die Parteien streiten um Zahlungsverpflichtungen nach den Sozialkassentarifverträgen des Baugewerbes.