Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 23. März 2016 -
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um die Frage der Zahlung von Verzugszinsen nach den Tarifverträgen über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe für den Zinszeitraum vom 01. Januar 2010 bis zum 30. Dezember 2012 bezogen auf Beiträge für gewerbliche Arbeitnehmer und Angestellte für die Kalendermonate Mai 2008 bis Dezember 2011.
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