LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 15.08.2017
12 Sa 1015/16
Normen:
SokaSiG § 7;
Vorinstanzen:
ArbG Wiesbaden, vom 23.03.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 269/15

Teilnahme eines baugewerblichen Betriebes, in dem Erdbewegungs- und Baggerarbeiten ausgeführt werden, am Sozialkassenverfahren im Baugewerbe

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 15.08.2017 - Aktenzeichen 12 Sa 1015/16

DRsp Nr. 2017/16279

Teilnahme eines baugewerblichen Betriebes, in dem Erdbewegungs- und Baggerarbeiten ausgeführt werden, am Sozialkassenverfahren im Baugewerbe

Orientierungssätze: Nur teilweise zulässige und im Übrigen unbegründete Berufung gegen Entscheidung des Arbeitsgerichts, mit welchem einer Beitrags- und Zinsklage nach dem VTV stattgegeben wurde. Anwendung des SokaSiG unter Bezugnahme auf 10 Ta 524/16 und 10 Sa 907/16.

§ 7 SokaSiG ist trotz der darin geregelten Rückwirkung nicht verfassungswidrig.

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 23. März 2016 - 3 Ca 269/15 - wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

SokaSiG § 7;

Tatbestand

Die Parteien streiten um die Frage der Zahlung von Verzugszinsen nach den Tarifverträgen über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe für den Zinszeitraum vom 01. Januar 2010 bis zum 30. Dezember 2012 bezogen auf Beiträge für gewerbliche Arbeitnehmer und Angestellte für die Kalendermonate Mai 2008 bis Dezember 2011.