Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 21. November 2018 –
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Frage, ob die Beklagte verpflichtet ist, Beiträge zum Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft zu zahlen.
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