LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 16.11.2017
14 Sa 989/17
Normen:
SokaSiG § 7 Abs. 6; SokaSiG § 7 Abs. 7; TVG § 1; VTV-Bau § 18; VTV-Bau § 21;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 19.05.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 65 Ca 61397/15

Teilnahme eines ein sanierungsbedürftiges Schloss in einen Beherbergungsbetrieb sanierenden Unternehmens am Sozialkassenverfahren in der Bauwirtschaft

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.11.2017 - Aktenzeichen 14 Sa 989/17

DRsp Nr. 2018/17954

Teilnahme eines ein sanierungsbedürftiges Schloss in einen Beherbergungsbetrieb sanierenden Unternehmens am Sozialkassenverfahren in der Bauwirtschaft

Wer ein sanierungsbedürftiges Schloss erwirbt und dieses mit eigenen Arbeitnehmern für Maurer-, Verputz-, Isolier-, Zimmermanns- und Bauhelfertätigkeiten saniert, nimmt zumindest in diesem Umfang am Sozialkassenverfahren in der Bauwirtschaft teil.

I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 19. Mai 2016 - 65 Ca 61397/15 verbunden mit 65 Ca 61162/15 (Widerklage: 61262/15), 65 Ca 61163/15 ('Widerklage: 61261/15) - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

II. Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.

Normenkette:

SokaSiG § 7 Abs. 6; SokaSiG § 7 Abs. 7; TVG § 1; VTV-Bau § 18; VTV-Bau § 21;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Verpflichtung der Beklagten, für die Zeit von Dezember 2011 bis Dezember 2012 Beiträge nach den Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) in Verbindung mit dem Sozialkassenverfahren Sicherungsgesetz (im Folgenden: SokaSiG) an den Kläger zu zahlen.

Der Kläger ist als gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien des Baugewerbes Einzugsstelle für die Beiträge zu den Sozialkassen des Baugewerbes.