I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 19. Mai 2016 -
II. Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.
Die Parteien streiten über die Verpflichtung der Beklagten, für die Zeit von Dezember 2011 bis Dezember 2012 Beiträge nach den Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) in Verbindung mit dem Sozialkassenverfahren Sicherungsgesetz (im Folgenden: SokaSiG) an den Kläger zu zahlen.
Der Kläger ist als gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien des Baugewerbes Einzugsstelle für die Beiträge zu den Sozialkassen des Baugewerbes.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|