Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 16. November 2016 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 28.861,15 EUR (in Worten: Achtundzwanzigtausendachthunderteinundsechzig und 15/100 Euro) zu zahlen. Im Übrigen wird das Versäumnisurteil des Arbeitsgerichts vom 5. Oktober 2016 aufrechterhalten, das heißt die Klage abgewiesen. Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 21 % und die Beklagte 79 % zu tragen; die Kosten der Säumnis im Termin am 5. Oktober 2016 hat der Kläger zu tragen. Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.
Die Parteien streiten über eine Verpflichtung der Beklagten zur Zahlung von Beiträgen zum Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft.
- - - - - -
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|