OLG Saarbrücken - Urteil vom 09.01.2008
1 U 659/06
Normen:
ZPO § 256 Abs. 1 ; ZPO § 307 Abs. 1 ; BGB § 626 Abs. 1 ; BGB § 626 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 25.10.2006 - Vorinstanzaktenzeichen O 107/05

Teilurteil bei Widerklage - Zustimmungsbedürfnis von Verträgen und der Produkteinführung - Wirksamkeit einer Anweisung durch den Alleingesellschafter - Voraussetzungen für eine außerordentliche Kündigung

OLG Saarbrücken, Urteil vom 09.01.2008 - Aktenzeichen 1 U 659/06

DRsp Nr. 2008/12743

Teilurteil bei Widerklage - Zustimmungsbedürfnis von Verträgen und der Produkteinführung - Wirksamkeit einer Anweisung durch den Alleingesellschafter - Voraussetzungen für eine außerordentliche Kündigung

1. Ist bei erhobener Widerklage nur die Klage oder Widerklage entscheidungsreif, dann kann das Gericht hierüber durch Teilurteil entscheiden. Dies gilt auch im Fall einer Eventual-Teilwiderklage, wenn deren Bedingung eintritt. 2. Werden in der Geschäftsordnung einer GmbH bestimmte zustimmungsbedürftige Verträge aufgeführt, dann kann daraus entnommen werden, dass bedeutende Angelegenheiten der Gesellschaft zustimmungsbedürftig sind. 3. Eine konkrete Anweisung des Alleingesellschafters ist, wenn es sich dabei um eine Stiftung handelt, nur dann wirksam, wenn der Stiftungsrat hierüber einen entsprechenden Beschluss gefasst hat. 4. Ist es nach der Geschäftsordnung Aufgabe der Geschäftsführung über die Einführung neuer Produkte am Markt zu entscheiden, so ist die Geschäftsführerin frei neue Produkte einzuführen. Ein Zustimmungsbedürfnis der Gesellschafter gibt es dann nicht. Bei der Einführung eines neuen Produktes handelt es sich um eine kaufmännische Entscheidung, deren Erfolg nicht genau vorhersehbar ist und die immer mit einem gewissen, in der Natur der Sache liegenden, Risiko behaftet ist.

Normenkette:

ZPO § 256 Abs. 1 ; ZPO § Abs. ;