LAG Thüringen, vom 02.07.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Sa 369/17
ArbG Erfurt, vom 15.09.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 223/17
Teilurteilsverbot des § 301 Abs. 1 Satz 1 ZPOZulässigkeit von Teilurteilen in StufenklagenAuskunftspflicht des Arbeitnehmers über Vermittlungsangebote der Agentur für Arbeit und des JobcentersKein Anspruch des Arbeitgebers gegen die staatlichen Arbeitsvermittlungsstellen auf Mitteilung der Vermittlungsvorschläge
BAG, Urteil vom 27.05.2020 - Aktenzeichen 5 AZR 387/19
DRsp Nr. 2020/10808
Teilurteilsverbot des § 301 Abs. 1 Satz 1 ZPOZulässigkeit von Teilurteilen in StufenklagenAuskunftspflicht des Arbeitnehmers über Vermittlungsangebote der Agentur für Arbeit und des JobcentersKein Anspruch des Arbeitgebers gegen die staatlichen Arbeitsvermittlungsstellen auf Mitteilung der Vermittlungsvorschläge
Der Arbeitgeber hat gegen den Arbeitnehmer, der Vergütung wegen Annahmeverzugs fordert, einen Auskunftsanspruch über die von der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter unterbreiteten Vermittlungsvorschläge. Grundlage des Auskunftsbegehrens ist eine Nebenpflicht aus dem Arbeitsverhältnis nach § 242BGB.Orientierungssätze:1. Ein Teilurteil nach § 301 Abs. 1 Satz 1 ZPO darf grundsätzlich nicht erlassen werden, wenn die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen besteht, etwa durch abweichende Beurteilung durch das Rechtsmittelgericht oder bei materiell-rechtlicher Verknüpfung selbständiger prozessualer Ansprüche (Rn. 19).
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