Auf die Revision der Beklagten wird - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 26. März 2018 - 3 Sa 196/17 - teilweise aufgehoben.
Auf die Berufung der Beklagten wird - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen - das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 1. März 2017 -
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger beginnend ab dem 1. Oktober 2016 über den Betrag von 961,90 Euro brutto hinaus jeweils zum Ersten eines Monats weitere 53,28 Euro brutto zu zahlen.
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