I.
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Trennung zwischen der hausärztlichen und der fachärztlichen Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung; diese Trennung wirkt sich auf die Vergütung der beiden Arztgruppen aus.
1. Der Beschwerdeführer wendet sich unmittelbar gegen ein Urteil des Bundessozialgerichts, durch das ihm letztinstanzlich die Zulassung zur gleichzeitigen hausärztlichen und fachärztlichen Versorgungstätigkeit versagt wird. Mittelbar wendet er sich gegen § 73 Abs. 1 bis 1 c, § 87 Abs. 2 a, § 95 a Abs. 1 bis 3 des Fünften Buches des Sozialgesetzbuchs (SGB V) in der Fassung des Gesetzes zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz) vom 21. Dezember 1992 (BGBl I S. 2266).
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|