1. Die Revision der Klägerin gegen das Anerkenntnisurteil und Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 24. September 2015 -
2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten in der Revisionsinstanz noch über die Erfüllung des entsenderechtlichen Mindestlohnanspruchs durch Zahlung einer Treueprämie.
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