Der Antrag wird zurückgewiesen.
2.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Aufhebungsverfahrens.
3.Der Streitwert des Verfahrens wird auf 295 € festgesetzt.
I.
Die Antragstellerin begehrt die Aufhebung eines zu ihrem Nachteil ergangenen inländischen Schiedsspruchs.
Die Antragstellerin (= Schiedsklägerin) und die Antragsgegner(innen) (= Schiedsbeklagte) bilden eine Wohnungseigentümergemeinschaft. Teil II (Gemeinschaftsordnung) der nach §
Schiedsklausel/Schiedsvereinbarung
I. Schiedsklausel
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