ArbG Münster - 3 Ca 219/93 - LAG Hamm - 5 Sa 1330/93 -,
TV-Auslegung: § 63 BAT Anspruch auf Übergangsgeld; Berücksichtigung von Erziehungsurlaub bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer
BAG, Urteil vom 10.11.1994 - Aktenzeichen 6 AZR 486/94
DRsp Nr. 1995/5690
TV-Auslegung: § 63BAT Anspruch auf Übergangsgeld; Berücksichtigung von Erziehungsurlaub bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer
»1. Die Bemessung des Übergangsgeldes gem. § 63 Abs. 2BAT sind Zeiten des Erziehungsurlaubs nicht zu berücksichtigen, weil sie nicht als Beschäftigungsverhältnis gelten, sondern als Beurlaubung i.S. des § 63 Abs. 3 Satz 1 BAT während der keine Bezüge gezahlt wurden (Bestätigung von BAG Urteil vom 21. Februar 1991 - 6 AZR 406/89 - BAGE 67, 264 = AP Nr. 9 zu § 63BAT).2. Die Bemessung des Übergangsgeldes gem. § 63 Abs. 1- 3 BAT verstößt nicht gegen § 2 Abs. 1BeschFG , Art. 3GG, Art. 119 EG-Vertrag.«