LAG München - Urteil vom 25.09.2013
5 Sa 420/13
Vorinstanzen:
ArbG München, vom 23.04.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 31 Ca 12705/12

Übergang des Arbeitsverhältnisses auf Transfergesellschaft durch dreiseitigen Vertrag: Auslegung einer Vergütungsvereinbarung.

LAG München, Urteil vom 25.09.2013 - Aktenzeichen 5 Sa 420/13

DRsp Nr. 2014/9790

Übergang des Arbeitsverhältnisses auf Transfergesellschaft durch dreiseitigen Vertrag: Auslegung einer Vergütungsvereinbarung.

1. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 23.04.2013 - Az. 31 Ca 12705/12 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2. Die Revision wird für den Kläger zugelassen.

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die richtige Berechnung des Entgelts des Klägers während seiner Anstellung bei der Beklagten als Transfergesellschaft.

Der Kläger war bei der E. (im Folgenden: E.) unter Berücksichtigung von Betriebsübergängen seit 01.04.1979 beschäftigt, zuletzt zu einem monatlichen Bruttoentgelt von € 6.962,--. Die Beklagte ist eine im Rahmen von Personalabbaumaßnahmen gebildete Transfergesellschaft.

Im Zuge einer Restrukturierung bei der E. war eine Schließung des Betriebes St.-Martin-Straße in C-Stadt geplant. Zwischen der E. und dem bei ihr für den Betrieb St.-Martin-Straße bestehenden Betriebsrat wurde am 04.04.2012 ein Interessenausgleich abgeschlossen.

Dieser Interessenausgleich sieht zum einen vor, dass der Betrieb in der St.-Martin-Straße C-Stadt geschlossen wird und am Standort C-Stadt vier neu gebildete Unternehmen tätig werden. Diese werden in Namenslisten aufgeführte Arbeitnehmer zugeordnet.