I.
Die Klägerin nimmt die Beklagten auf Schadensersatz wegen infolge eines Unfalles erbrachter Leistungen für den bei ihr gesetzlich krankenversicherten Geschädigten in Anspruch. Wegen der Einzelheiten des erstinstanzlichen Parteivorbringens wird auf den Tatbestand des landgerichtlichen Urteils Bezug genommen.
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