BAG - Urteil vom 09.12.1999
6 AZR 195/98
Normen:
BAT § 62 Abs. 2 lit. f, § 63 Abs. 3 S. 2;
Fundstellen:
AP Nr. 16 zu § 62 BAT
BAGE 92, 71
BB 2000, 1996
NZA 2000, 1347
Vorinstanzen:
ArbG Dortmund, vom 21.08.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 6307/95
LAG Hamm, vom 12.09.1997 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Sa 98/97

Übergangsgeld bei Übertritt in Beamtenverhältnis

BAG, Urteil vom 09.12.1999 - Aktenzeichen 6 AZR 195/98

DRsp Nr. 2000/8472

Übergangsgeld bei Übertritt in Beamtenverhältnis

»Wird ein Angestellter des öffentlichen Dienstes im Anschluß an das Angestelltenverhältnis als Beamter auf Widerruf in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Schulen übernommen, so tritt er in ein neues mit Einkommen verbundenes Beschäftigungsverhältnis, das nach § 62 Abs. 2 Buchst. f BAT den Anspruch auf Übergangsgeld (§ 62 Abs. 1 BAT) ausschließt.«

Normenkette:

BAT § 62 Abs. 2 lit. f, § 63 Abs. 3 S. 2;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob das beklagte Land verpflichtet ist, an den Kläger nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Übergangsgeld zu zahlen.