I. Die Beteiligten streiten über die Höhe der dem Kläger gewährten Altersrente für langjährig Versicherte. Streitig ist, ob die Rente nach den Vorschriften des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung - (SGB VI) zu berechnen ist oder noch die für den Kläger günstigeren Vorschriften der Reichsversicherungsordnung (RVO) anzuwenden sind.
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