I.
Der Kläger ist Diplom-Sozialpädagoge (FH). Er studierte von 1978 bis 1982 an der Fachhochschule Regensburg Sozialpädagogik und schloss dieses Studium 1982 mit dem Diplom ab. Anschließend arbeitete er bis 1989 psychotherapeutisch in einer Fachklinik in Furth im Wald auf dem Gebiet der Einzel- und Gruppenverhaltenstherapie sowohl mit Erwachsenen wie mit Jugendlichen. Dazwischen absolvierte er von 1985 bis 1988 mit Erfolg eine Weiterbildung als Verhaltenstherapeut bei der Deutschen Gesellschaft für Verhaltenstherapie in Tübingen und erhielt darüber ein Abschlusszeugnis. 1986 wurde ihm die Heilpraktikererlaubnis auf dem Gebiet der Psychotherapie erteilt.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|