Überleitungsanzeige, Arbeitsamt als Scheingläubiger, Schuldbefreiung, Hinterlegung
LAG Köln, Urteil vom 21.01.1999 - Aktenzeichen 10 (9) Sa 924/98
DRsp Nr. 2000/2126
Überleitungsanzeige, Arbeitsamt als Scheingläubiger, Schuldbefreiung, Hinterlegung
»Zahlt der Arbeitgeber die in einem Vergleich vereinbarte Abfindung aufgrund einer - unrichtigen - Überleitungsanzeige an das Arbeitsamt, hat dies gegenüber dem Arbeitnehmer als wahrem Gläubiger in der Regel keine schuldbefreiende Wirkung. Zur Frage der analogen Anwendung des § 409BGB. Die Möglichkeit der Hinterlegung nach §§ 372 ff. BGB.«