LAG Köln - Urteil vom 21.01.1999
10 (9) Sa 924/98
Normen:
SGB X § 115 Abs. 1 ; BGB §§ 362, 409, 372 ;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen 17 Ca 893/98

Überleitungsanzeige, Arbeitsamt als Scheingläubiger, Schuldbefreiung, Hinterlegung

LAG Köln, Urteil vom 21.01.1999 - Aktenzeichen 10 (9) Sa 924/98

DRsp Nr. 2000/2126

Überleitungsanzeige, Arbeitsamt als Scheingläubiger, Schuldbefreiung, Hinterlegung

»Zahlt der Arbeitgeber die in einem Vergleich vereinbarte Abfindung aufgrund einer - unrichtigen - Überleitungsanzeige an das Arbeitsamt, hat dies gegenüber dem Arbeitnehmer als wahrem Gläubiger in der Regel keine schuldbefreiende Wirkung. Zur Frage der analogen Anwendung des § 409 BGB. Die Möglichkeit der Hinterlegung nach §§ 372 ff. BGB

Normenkette:

SGB X § 115 Abs. 1 ; BGB §§ 362, 409, 372 ;
Vorinstanz: ArbG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen 17 Ca 893/98