SG Reutlingen, vom 16.01.2002 - Vorinstanzaktenzeichen S 9 KR 1236/99
Übernahme der Behandlungkosten einer Privatklinik bei einer Notfallbehandlung
LSG Baden-Württemberg, Beschluß vom 08.11.2002 - Aktenzeichen L 4 KR 564/02
DRsp Nr. 2006/24100
Übernahme der Behandlungkosten einer Privatklinik bei einer Notfallbehandlung
Die stationäre Behandlung in einem nicht zugelassenen Krankenhaus kann grundsätzlich nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung beansprucht werden, wobei die gesetzliche Krankenversicherung aber für die stationäre Notfallbehandlung in einer Privatklinik einstehen muss. Wurde der Operationstermin schon zehn Tage vorher vereinbart, so liegt kein Notfall vor. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]