LAG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 26.11.2014
4 Sa 295/13
Normen:
BGB § 613a Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Halle, vom 22.02.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 2294/12

Übernahme der Beschäftigten eines privaten Rettungsdienstes durch den Landkreis unter Fortführung der Tätigkeit über einen EigenbetriebRettungsdienst als durch den Einsatz von Rettungsfahrzeugen geprägter Betriebunbegründete Zahlungsklage eines Rettungssanitäters bei unzureichenden Darlegungen zur identitätswahrenden Übernahme des bisherigen Betriebs

LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26.11.2014 - Aktenzeichen 4 Sa 295/13

DRsp Nr. 2015/15859

Übernahme der Beschäftigten eines privaten Rettungsdienstes durch den Landkreis unter Fortführung der Tätigkeit über einen Eigenbetrieb Rettungsdienst als durch den Einsatz von Rettungsfahrzeugen geprägter Betrieb unbegründete Zahlungsklage eines Rettungssanitäters bei unzureichenden Darlegungen zur identitätswahrenden Übernahme des bisherigen Betriebs

1. Bei der Durchführung von Rettungsdiensten handelt es sich um eine Aufgabe der Daseinsvorsorge; das steht der Annahme eines Betriebsübergangs im Sinne des § 613a Abs. 1 BGB grundsätzlich nicht entgegen. 2. § 613a BGB findet auch Anwendung, wenn die öffentliche Hand einen privaten Betrieb übernimmt oder ein Betriebsinhaberwechsel zwischen öffentlich-rechtlichen Körperschaften stattfindet; die Übertragung von Dienstleistungen, die im öffentlichen Interesse sind, schließt die Anwendung der unionsrechtlichen Betriebsübergangsrichtlinie (Richtlinie 23/2001/EG vom 12.03.2001) dann nicht aus, wenn die betreffende Tätigkeit keine hoheitliche Tätigkeit darstellt.