Das Urteil des Sozialgerichts Oldenburg vom 16. November 2021 wird aufgehoben.
Die Klage wird abgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist die Erstattung von im September 2019 entstandenen Kosten für ein elektronisches Wörterbuch in Höhe von 138,95 €.
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