LSG Niedersachsen-Bremen - Urteil vom 21.09.2022
L 13 AS 505/21
Normen:
SGG § 193;
Vorinstanzen:
SG Oldenburg, vom 16.11.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 37 AS 1268/19

Übernahme der Kosten für ein elektronisches WörterbuchEinmalige KostenTatbestandsmerkmal des laufenden Bedarfs

LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 21.09.2022 - Aktenzeichen L 13 AS 505/21

DRsp Nr. 2022/17887

Übernahme der Kosten für ein elektronisches Wörterbuch Einmalige Kosten Tatbestandsmerkmal des laufenden Bedarfs

Bei einmaligen Kosten für die Beschaffung eines elektronischen Wörterbuchs für den Schulunterricht handelt es sich nicht um einen laufenden Bedarf i. S. des § 21 Abs. 6 SGB II in der bis zum 31.12.2020 gültigen Fassung.

Tenor

Das Urteil des Sozialgerichts Oldenburg vom 16. November 2021 wird aufgehoben.

Die Klage wird abgewiesen.

Kosten sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGG § 193;

Tatbestand

Streitig ist die Erstattung von im September 2019 entstandenen Kosten für ein elektronisches Wörterbuch in Höhe von 138,95 €.