Übernahme der Kosten für ein operative Brustverkleinerung durch die Krankenversicherung
LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 10.11.2005 - Aktenzeichen L 4 KR 22/05
DRsp Nr. 2008/9093
Übernahme der Kosten für ein operative Brustverkleinerung durch die Krankenversicherung
Liegt eine entstellende Wirkung einer körperlichen Abweichung vor, so besteht dem Grunde nach Anspruch auf Krankenbehandlung (hier bei einer außergewöhnlichen Größe der weiblichen Brüste). [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]