Die Berufungen gegen das Urteil des Sozialgerichts Stade vom 2. August 2016 werden zurückgewiesen. Kosten sind auch in den Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird jeweils nicht zugelassen.
Streitig ist zwischen den Beteiligten, ob die Kläger einen Anspruch auf Übernahme der Kosten für eine Haarentfernung durch Laser (IPL) gegen die Beklagte haben.
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