Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, ob der Sozialhilfeträger die Kosten der angemessenen Vergütung für eine Pflegeperson zu übernehmen hat, die dem Pflegebedürftigen nahe steht.
I. 1. Das () enthält in den §§ f. Regelungen über die Hilfe zur Pflege. In der vor dem In-Kraft-Treten des geltenden Fassung vom 20. Januar 1987 (BGBl I S. 401) lautete der hier maßgebliche § (im Folgenden: a.F.):
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