I. Auf die Berufung des Klägers sowie des Nebenintervenienten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Stralsund vom 17.09.2013 -
1. Es wird festgestellt, dass das unbefristete Arbeitsverhältnis des Klägers vom E., vertreten durch den Vorstand, E-Straße, E-Stadt ab dem 01.11.2012 auf die Beklagte übergegangen ist.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.778,80 € Brutto zzgl. Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten p.a. über dem Basiszinssatz der EZB auf 2.889,40 € Brutto ab dem 01.12.2012 sowie weitere 2.889,40 € Brutto ab dem 01.01.2013 abzüglich 2.113,80 € Netto zu zahlen.
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