LSG Thüringen - Beschluss vom 05.07.2019
L 1 JVEG 354/19
Normen:
JVEG § 4;
Vorinstanzen:
SG Meiningen, vom 18.02.2019 - Vorinstanzaktenzeichen JVEG

Übernahme von Fahrtkosten und Verdienstausfall für die Wahrnehmung eines Termins zur mündlichen Verhandlung

LSG Thüringen, Beschluss vom 05.07.2019 - Aktenzeichen L 1 JVEG 354/19

DRsp Nr. 2019/13809

Übernahme von Fahrtkosten und Verdienstausfall für die Wahrnehmung eines Termins zur mündlichen Verhandlung

Die Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Meiningen vom 18. Februar 2019 wird zurückgewiesen. Eine Beschwerde an das Bundessozialgericht findet nicht statt.

Normenkette:

JVEG § 4;

Gründe:

Die Beschwerdeführerin begehrt die Übernahme ihrer Fahrtkosten und Verdienstausfall plus zusätzlich Tagegeld für die Wahrnehmung eines Termins zur mündlichen Verhandlung am 8. März 2017 im Verfahren L 3 R 393/18.