LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 19.11.2015
12 Sa 55/15
Normen:
BGB § 242; BGB § 305c Abs. 1; BGB § 307 Abs. 1 S. 1-2; BGB § 307 Abs. 2; BGB § 611 Abs. 1;
Fundstellen:
DStR
Vorinstanzen:
ArbG Mannheim, vom 22.05.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 302/14

Übernahme von Steueranteilen auf das Arbeitseinkommen des im Ausland tätigen ArbeitnehmersUnbegründeter Feststellungsantrag des Arbeitnehmers bei vereinbarter Berechnung der jeweiligen Steueranteile auf das Arbeits- und Privateinkommen nach der Durchschnittssteuersatzmethode

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.11.2015 - Aktenzeichen 12 Sa 55/15

DRsp Nr. 2016/9893

Übernahme von Steueranteilen auf das Arbeitseinkommen des im Ausland tätigen Arbeitnehmers Unbegründeter Feststellungsantrag des Arbeitnehmers bei vereinbarter Berechnung der jeweiligen Steueranteile auf das Arbeits- und Privateinkommen nach der Durchschnittssteuersatzmethode

Vereinbart der Arbeitgeber mit dem ins Ausland entsandten Arbeitnehmer, dass der Arbeitgeber die gesamte im Einsatzland anfallende Einkommenssteuer des Arbeitnehmers an die Finanzbehörde des Einsatzlandes zahlt und den Steueranteil, der auf das Arbeitseinkommen erhoben wird, übernimmt, können die Arbeitsvertragsparteien über Allgemeine Geschäftsbedingungen ebenfalls vereinbaren, dass die Steueranteile, die auf das Arbeitseinkommen bzw. auf das Privateinkommen entfallen, nach Durchschnittswerten (hier der sog. Durchschnittssteuersatzmethode) zu berechnen und abzugrenzen sind.

Tenor

1.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim vom 22.05.2015 (7 Ca 302/14) wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

2.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 242; BGB § 305c Abs. 1; BGB § 307 Abs. 1 S. 1-2; BGB § 307 Abs. 2; BGB § 611 Abs. 1;

Tatbestand

1. 2.