LAG Niedersachsen - Urteil vom 15.12.2005
7 Sa 2004/04
Normen:
DRK-Satzung § 19 Abs. 3, Abs. 4 Satz 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Verden, vom 18.11.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 339/04

Übernahme von Tariferhöhungen in DRK-Arbeitsbedingungen und bezugnehmenden Arbeitsvertrag - Voraussetzungen der Gleichstellungsabrede

LAG Niedersachsen, Urteil vom 15.12.2005 - Aktenzeichen 7 Sa 2004/04

DRsp Nr. 2006/20062

Übernahme von Tariferhöhungen in DRK-Arbeitsbedingungen und bezugnehmenden Arbeitsvertrag - Voraussetzungen der Gleichstellungsabrede

»1. Durch die Bezugnahme in dem Anstellungsvertrag sind die DRK-Arbeitsbedingungen Inhalt des Arbeitsvertrages der Parteien geworden. Diese Arbeitsbedingungen sind inhaltsgleich mit dem DRK-Tarifvertrag und werden ebenso wie Änderungen und Ergänzungen vom Präsidium und vom Präsidialrat des DRK beschlossen.2. Durch den Beschluss von Präsidium und Präsidialrat des DRK, die für den Öffentlichen Dienst vereinbarten Tariferhöhungen für 2003 und 2004 zu übernehmen, sind diese Gegenstand der Arbeitsbedingungen und durch die vertragliche Bezugnahme auch Inhalt des Arbeitsvertrages der Parteien geworden.3. Unerheblich ist, dass der Präsidialrat die Übernahme des Tarifabschlusses ausdrücklich auf § 19 Abs. 4 der DRK-Satzung gestützt hat. Dies hat zwar zur Folge, dass verbandsrechtlich keine Verpflichtung zur Umsetzung der geänderten DRK-Arbeitsbedingungen besteht, da § 19 Abs. 4 Satz 2 der Satzung im Gegensatz zu Abs. 3 ausdrücklich besagt, dass diese Regelung keine Außenwirkung hat. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf die individualrechtliche Vereinbarung der Parteien, nach der dem Arbeitsverhältnis die Arbeitsbedingungen der Angestellten des Deutschen Roten Kreuzes zu Grunde liegen.