Die Revision des Beigeladenen gegen das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 5. April 2007 wird zurückgewiesen.
Der Beigeladene trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 1.985,83 Euro festgesetzt.
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Streitig ist die Vergütung von Krankenhausleistungen.
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