LAG Berlin - Urteil vom 12.09.2003
6 Sa 1027/03
Normen:
ZPO § 286 Abs. 1 Satz 1 ; ZPO § 513 Abs. 1 ; ZPO § 546 ;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 08.01.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 85 Ca 32785/01

Überprüfung erstinstanzlicher Beweiswürdigung im Berufungsrechtszug

LAG Berlin, Urteil vom 12.09.2003 - Aktenzeichen 6 Sa 1027/03

DRsp Nr. 2003/13736

Überprüfung erstinstanzlicher Beweiswürdigung im Berufungsrechtszug

»Da gemäß § 513 Abs. 1 ZPO 2002 die Berufung u.a. nur darauf gestützt werden kann, dass die Entscheidung auf einer Rechtsverletzung i.S.d. § 546 ZPO beruht, hat sich die Überprüfung einer Beweiswürdigung des Arbeitsgerichts zunächst auf eine revisible Verletzung des § 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO zu beschränken.«

Normenkette:

ZPO § 286 Abs. 1 Satz 1 ; ZPO § 513 Abs. 1 ; ZPO § 546 ;

Tatbestand:

Die Klägerin stand seit dem 20. August 2001 als Sachbearbeiterin gegen ein Monatsgehalt von 4.000,-- DM brutto in den Diensten der Beklagten.

Mit Schreiben vom 24. Oktober 2001 kündigte die Beklagte der Klägerin fristlos und vorsorglich fristgemäß zum 30. November 2001. Demgemäß zahlte sie der in der Zeit vom 15. Oktober bis 30. November 2001 krankgeschriebenen Klägerin für Oktober lediglich 2.190,48 DM netto. Ab dem 25. Oktober 2001 erhielt die Klägerin ein kalendertägliches Krankengeld in Höhe von 70,72 DM netto.