Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialge-richts Berlin vom 5. Juli 2017 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu er-statten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin begehrt im Überprüfungsverfahren die Zahlung von Arbeitslosengeld (Alg) für die Zeit seit dem 31. Mai 2016.
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