Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Thüringer Landessozialgerichts vom 17. Dezember 2020 wird als unzulässig verworfen.
Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
I
Mit Urteil vom 17.12.2020 hat das Thüringer LSG einen im Überprüfungsverfahren nach § 44 SGB X geltend gemachten Anspruch des Klägers auf Festsetzung eines höheren Werts seiner Altersrente verneint. Zuvor hatte das
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|