LSG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 08.12.2023
L 22 R 228/23
Normen:
SGB X § 44; SGB VI § 256a; FRG § 15; FRG § 17;
Vorinstanzen:
SG Potsdam, vom 16.02.2023

Überprüfungsverfahrens über eine höhere Regelaltersrente unter Berücksichtigung der von in der DDR zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten nach den Vorschriften des FRG

LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08.12.2023 - Aktenzeichen L 22 R 228/23

DRsp Nr. 2024/1165

Überprüfungsverfahrens über eine höhere Regelaltersrente unter Berücksichtigung der von in der DDR zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten nach den Vorschriften des FRG

Tenor

Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Potsdam vom 16. Februar 2023 wird zurückgewiesen.

Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB X § 44; SGB VI § 256a; FRG § 15; FRG § 17;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens nach § 44 SGB X über eine höhere Regelaltersrente des Klägers unter Berücksichtigung der von diesem in der DDR zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten nach den Vorschriften des FRG.