(§
I.
Die Parteien streiten um Feststellung einer Schadensersatzforderung im Insolvenzverfahren betreffend die Insolvenzschuldnerin, die M. ... GmbH in H.. Dem liegt ein Unfall zugrunde, bei welchem der Kläger durch den früheren Beklagten zu 1, A. R., mit einem Gabelstapler schwer verletzt worden ist. Wegen der näheren Sachdarstellung wird auf das angefochtene Urteil Bezug genommen.
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