Der Kläger hat ursprünglich im arbeitsgerichtlichen Verfahren Zahlung von 9.936,-- EUR begehrt für geleistete Überstunden. Er behauptet entsprechend der Anlage zur Klageschrift, insgesamt 300 Mehrarbeitsstunden geleistet zu haben. Mit Schriftsatz vom 08.03.2004 hat er die Klage umgestellt und beantragt nunmehr nur noch Auskunft über geleistete Lenkzeiten, Zielorte, Entladezeiten und Ruhezeiten zu erteilen durch Vorlage der Fahrtenschreiberdiagramme.
Der Kläger war seit dem 14.04.2003 als Kraftfahrer im Fernverkehr bei der beklagten Spedition beschäftigt. Er bezog ein Bruttoentgelt von 1.943,-- EUR monatlich, es war eine 40-Stunden-Woche vereinbart. Das Arbeitsverhältnis endete im Oktober 2003, der Kläger hat Arbeitsleistung erbracht bis einschließlich 13.09.2003.
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