LAG Köln - Urteil vom 05.02.1999
11 Sa 1146/98
Normen:
BGB §§ 611 Abs. 1, § 242 ;
Fundstellen:
MDR 1999, 1005
Vorinstanzen:
ArbG Aachen, - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 1325/96

Überstunden; Verwirkung

LAG Köln, Urteil vom 05.02.1999 - Aktenzeichen 11 Sa 1146/98

DRsp Nr. 2000/2115

Überstunden; Verwirkung

»Ansprüche auf Überstundenvergütung geringeren Umfangs können verwirken, wenn sie erstmals zehn Monate nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses geltend gemacht werden, regelmäßige Entgeltabrechnungen stets widerspruchslos hingenommen wurden und der Arbeitgeber in der Schlußabrechnung die vom Arbeitnehmer zunächst in geringerem Umfang geltend gemachten Überstunden trotz abweichender eigener Ermittlung akzeptiert und vergütet hat.«

Normenkette:

BGB §§ 611 Abs. 1, § 242 ;
Vorinstanz: ArbG Aachen, - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 1325/96
Fundstellen
MDR 1999, 1005