ArbG Aachen, - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 1325/96
Überstunden; Verwirkung
LAG Köln, Urteil vom 05.02.1999 - Aktenzeichen 11 Sa 1146/98
DRsp Nr. 2000/2115
Überstunden; Verwirkung
»Ansprüche auf Überstundenvergütung geringeren Umfangs können verwirken, wenn sie erstmals zehn Monate nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses geltend gemacht werden, regelmäßige Entgeltabrechnungen stets widerspruchslos hingenommen wurden und der Arbeitgeber in der Schlußabrechnung die vom Arbeitnehmer zunächst in geringerem Umfang geltend gemachten Überstunden trotz abweichender eigener Ermittlung akzeptiert und vergütet hat.«