LAG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 20.10.2014
6 Sa 280/13 E
Normen:
TV-L § 17 Abs. 4 S. 1; TV-L § 14; TV-L § 17 Abs. 4 S. 2; GG Art. 3 Abs. 1; TV-L § 12; BAT-O § 22 Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Magdeburg, vom 23.05.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 3835/12

Übertragung höherwertiger Tätigkeit nach vorangegangener Abordnung

LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20.10.2014 - Aktenzeichen 6 Sa 280/13 E

DRsp Nr. 2015/15845

Übertragung höherwertiger Tätigkeit nach vorangegangener Abordnung

Die für die tarifliche Zuordnung zur Entgeltgruppe erforderliche Stufenlaufzeit beginnt erst mit der dauerhaften Übertragung der Aufgaben; die Wahrnehmung der Aufgaben im Wege der Abordnung stellt keine Übertragung in diesem Sinne dar.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Magdeburg vom 23.05.2013 - 6 Ca 3835/12 E - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

TV-L § 17 Abs. 4 S. 1; TV-L § 14; TV-L § 17 Abs. 4 S. 2; GG Art. 3 Abs. 1; TV-L § 12; BAT-O § 22 Abs. 2;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die tarifliche Einstufung der Klägerin, nämlich über die ihr zustehende Erfahrungsstufe nach Maßgabe des § 16 TV-L.

Die Klägerin ist seit 01.07.1991 bei dem beklagten Land tätig. Die Rechtsbeziehungen der Parteien bestimmen sich nunmehr nach dem TV-L.