LAG Düsseldorf - Urteil vom 23.11.2022
12 Sa 462/22
Normen:
BGB § 288; BGB § 291; ZPO § 92 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 25.05.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 674/22

Überzahlung von Versorgungsbezügen einer ehemaligen Lehrerin im PrüfmodellKeine Anwendung der Verjährung nach Beamtenecht für privatrechtliche VersorgungsverhältnisseHerabsetzung der Rückforderung aus BilligkeitsgründenAnwendbarkeit des § 814 BGB bei Rückforderung im privatrechtlichen Versorgungsverhältnis

LAG Düsseldorf, Urteil vom 23.11.2022 - Aktenzeichen 12 Sa 462/22

DRsp Nr. 2023/12025

Überzahlung von Versorgungsbezügen einer ehemaligen Lehrerin im Prüfmodell Keine Anwendung der Verjährung nach Beamtenecht für privatrechtliche Versorgungsverhältnisse Herabsetzung der Rückforderung aus Billigkeitsgründen Anwendbarkeit des § 814 BGB bei Rückforderung im privatrechtlichen Versorgungsverhältnis

1. Zur Leistungskondiktion überzahlter Versorgungsbezüge, wenn sich der Ersatzschulträger für die Zahlung der Versorgungsbezüge des Landesamtes für Besoldung und Versorgung NRW im sog. Prüfmodell bedient.2. Zur Anwendung von § 814 BGB in einem solchen Fall.3. Die von der Kenntnis unabhängige Verjährungsfrist des § 65 LBeamtVG NRW findet in einem privatrechtlichen Versorgungsverhältnis des Ersatzschuldiensts keine Anwendung. Es bleibt bei § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB.4. Ein Rückforderungsanspruch überzahlter Versorgungsbezüge kann auch im privatrechtlichen Versorgungsverhältnis einer ehemaligen Ersatzschullehrerin in entsprechender Anwendung von § 64 Abs. 2 Satz 3 LBeamtVG NRW aus Billigkeitsgründen herabgesetzt werden.

Tenor

I.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 25.05.2022 - 8 Ca 674/22 - teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:

1. 2. 3. II. III. IV.