1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Freiburg - vom 16. September 2010 -
2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über den Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags.
Die Klägerin wurde am 28. Juli 1953 geboren. Die beklagte Kirchengemeinde betreibt einen Kindergarten, in dem die Klägerin seit dem 1. Januar 1973 als Kindergärtnerin beschäftigt ist. Ihr Bruttomonatsverdienst betrug zuletzt 2.879,94 Euro. Im schriftlichen Arbeitsvertrag der Parteien vom 9. Juni 1973 heißt es ua.:
"§ 2 Rechtliche Natur der Anstellung
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